Rechtsprechung
FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03 |
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Kürzung des Vorwegabzuges für Vorsorgeaufwendungen
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- FG Hamburg (Leitsatz)
Einkommensteuerrecht: Kürzung des Vorwegabzuges für Vorsorgeaufwendungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03
Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten
Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03
Die im Streitjahr nachgezahlte Tantieme gehörte wie die Tantiemezahlungen des Vorjahres zu solchen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, für die Zukunftssicherungsleistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden waren (so ausdrücklich BFH, Urteil vom 03.12.2003, XI R 11/03 , DStR 2004, 596 unter Tz. 15).Zutreffend hat der BFH mit Urteil vom 03.12.2003 (a.a.O.) nunmehr entschieden, dass bei der Kürzung des zusammen veranlagten Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen in die Bemessungsgrundlage "Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit" nur der Arbeitslohn desjenigen Ehegatten einzubeziehen ist, für den Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind oder der zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.
- BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92
Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht …
Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03
Entsprechendes gilt für die Fälligkeit des Beitrags gem. § 23 SGB IV ; insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht - anders als das Steuerrecht - nicht dem Zuflussprinzip ( BSG Urteil vom 07.02.2002, B 12 KR 13/01 R , NJW 2002, 645; Urteil vom 30.08.1994, 12 RK 59/92 , MDR 1995, 939). - BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 13/01 R
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - zu Unrecht entrichtete Beiträge - Entstehung …
Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03
Entsprechendes gilt für die Fälligkeit des Beitrags gem. § 23 SGB IV ; insoweit folgt das Sozialversicherungsrecht - anders als das Steuerrecht - nicht dem Zuflussprinzip ( BSG Urteil vom 07.02.2002, B 12 KR 13/01 R , NJW 2002, 645; Urteil vom 30.08.1994, 12 RK 59/92 , MDR 1995, 939).
- BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03
Hätte der Gesetzgeber eine Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze auch für den Sonderausgabenabzug gewollt, d.h. die Kürzung von 16 % nur auf die Einnahmen maximal in Höhe des Betrages der Beitragsbemessungsgrenze anwenden wollen, so hätte er statt des "wenn" ein "soweit" gewählt (vgl. BFH, Urteil vom 16.10.2002, XI R 23/00 , NV 2003, 463; vgl. a. BFH, Urteil vom 16.10.2003, XI R 75/00, BStBl II 2003, 288: volle Kürzung auch dann, wenn der Arbeitgeber nur zeitweise Zukunftssicherungsleistungen erbracht hat). - BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00
Vorwegabzug für Vorsorgaufwendungen
Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03
Hätte der Gesetzgeber eine Begrenzung durch die Beitragsbemessungsgrenze auch für den Sonderausgabenabzug gewollt, d.h. die Kürzung von 16 % nur auf die Einnahmen maximal in Höhe des Betrages der Beitragsbemessungsgrenze anwenden wollen, so hätte er statt des "wenn" ein "soweit" gewählt (vgl. BFH, Urteil vom 16.10.2002, XI R 23/00 , NV 2003, 463; vgl. a. BFH, Urteil vom 16.10.2003, XI R 75/00, BStBl II 2003, 288: volle Kürzung auch dann, wenn der Arbeitgeber nur zeitweise Zukunftssicherungsleistungen erbracht hat). - BFH, 27.10.1998 - X R 191/96
SA; Kürzung des Vorwegabzugs
Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03
Denn hierfür genügt anders als in § 10c Abs. 3 Nr. 1 auch eine Befreiung auf eigenen Antrag (…Herrmann/Heuer/Raupach a.a.O. Rn. 54; BFH, Urteil vom 27 0.1998, X R 191/96, NV 1999, 608). - BFH, 26.06.1997 - X B 240/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage inwieweit Abfindungen in die …
Auszug aus FG Hamburg, 02.07.2004 - II 39/03
Zur Begründung verwies er auf die Entscheidung des BFH vom 26.06.1997 ( X B 240/96 ).